Langjährig optimierte und regelmäßig überprüfte Prozesse machen die Lohnabfüllung von Weinen nach EG-Öko-Verordnung Nr.834/2007 auf unserer Abfüllanlage für unsere zertifizierten Kunde völlig unproblematisch.
Alle in der EG-Öko-Verordnung geforderten Verpflichtungen für
Lohnverarbeitungsunternehmen werden eingehalten und dokumentiert.